EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien regelt den Anschluss von Anlagen, die Abnahme sowie die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Das EEG unterscheidet zwischen folgenden Energieträgern:

  • Wasserkraft
  • Deponie-, Klär- und Grubengas
  • Biomasse
  • Geothermie
  • Windenergie
  • Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik-Anlagen) 

Ziel des EEG ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Damit soll entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland der Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 mindestens 30 Prozent erreichen.

Bericht nach § 52 EEG

Gemäß § 52 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach § 47 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH mit dieser Information nach.

Bericht nach § 77 EEG

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen:

Schleswig-Holstein: www.tennet.eu

Mecklenburg-Vorpommern: www.50hertz.com

Anschluss von EEG-Anlagen

Photovoltaik

Sie möchten im Netzgebiet der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH eine Photovoltaikanlage errichten? Wir unterstützen Sie dabei!

Bei einer Erstanfrage benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Erfassungsbogen zum Anschluss von Photovoltaikanlagen
  • die im Erfassungsbogen genannten Unterlagen

Nach Eingang der Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie (Neuanlagen):

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) regelt die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie sowie den Anschluss von Photovoltaikanlagen.

Das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ ist am 29. Juni 2012 vom Bundesrat angenommen worden. Die Gesetzesänderung des EEG 2012 tritt somit rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.

Neben gravierenden Änderungen bei der Vergütung von Solarstrom (neue Leistungsklassen, monatliche Degression der Vergütungssätze, Einführung des Marktintegrationsmodells) wurden auch die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Inbetriebsetzung von PV-Anlagen präzisiert. Ab dem 1. April 2012 reicht es nicht mehr aus, dass ein Modul Strom erzeugt hat. Es muss vielmehr an seinem bestimmungsgemäßen Ort fest installiert und mit einem Wechselrichter ausgestattet sein und Strom produziert haben.

Ferner wurden in das EEG 2012 Regelungen aufgenommen, die eine Nutzung von bereits vorhandenen Messeinrichtung(en) bei der Erweiterung von PV-Anlagen stark einschränkt.

Ein Informationsblatt mit Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen sowie etwaigen Übergangsbestimmungen finden Sie im Anschluss.

Bitte beachten Sie, dass es infolge der monatlichen Absenkung der Vergütungssätze zwingend erforderlich ist, die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei der  Inbetriebnahme einer PV-Anlage durch eine aussagekräftige Fotodokumentation sowie das vollständig ausgefüllte Bestätigungsprotokoll, welches Sie als aktualisierte Version im Downloadbereich auf der rechten Seite finden, nachzuweisen, um Probleme bei der Vergütungseinstufung Ihrer PV-Anlage zu vermeiden!

Einspeisevertrag

Der Einspeisevertrag wird zwischen Ihnen als Erzeuger und uns als Verteilungsnetzbetreiber geschlossen. Er bildet die Grundlage für die Einspeisung der von Ihrer Anlage erzeugten Energie in das Verteilungsnetz und regelt die Höhe der Vergütung der eingespeisten Energie.
Bevor ein Einspeisevertrag abgeschlossen werden kann, muss Ihre Erzeugungsanlage errichtet und von uns als Verteilungsnetzbetreiber abgenommen worden sein.

Messung der eingespeisten Energie

Die Messung der eingespeisten elektrischen Energie, die nach den Kriterien des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)  vergütet wird, erfolgt grundsätzlich am Netzanschlusspunkt unseres Verteilungsnetzes.

Abrechnung der eingespeisten Energie

Nach Abschluss des Einspeisevertrages erfolgt die Abrechnung der eingespeisten Energie gemäß den vertraglichen Regelungen.

Meldung von Photovotaikanlagen an die Bundesnetzagentur

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung dieser Anlagen zu melden (vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a).

Zur Meldung steht das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Seit dem 31.01.2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) in Betrieb und löst das PV-Meldeportal ab. Die Meldepflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind seitdem ausnahmslos über das MaStR-Webportal zu erfüllen.

Weitere Informationen sowie das MaStR-Webportal finden Sie unter:

Anmeldung einer PV-Anlage

Informationspflicht nach § 9 EEG

Info_EEG_Einspeiser.pdf (193,8 KiB)

Anlagenregisterverordnung

Zum 01. August 2014 ist die Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) in Kraft getreten. Gemäß der Verordnung müssen EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.08.2014 im Anlagenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Bei bestehenden Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01. August 2014 ist eine Registrierung nur erforderlich sofern Veränderungen, wie z.B. Erhöhung der installierten Leistung oder bei Biomasseanlagen die erstmalige Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie.

Bitte beachten Sie, dass eine Nichterfüllung der Meldepflichten nach AnlRegV eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ggf. durch die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 d EEG 2014).

Dieses gilt auch für Veränderungen bei bestehenden Anlagen!
Weitere Informationen, sowie den Zugang zu den jeweiligen Meldeportalen finden Sie hier:

Unverbindliche Version der Anlagenregisterverordnung auf der Homepage der Clearingstelle-EEG

Informationen und Zugang zum Anlagenregister der Bundesnetzagentur (gilt nicht für PV-Anlagen)

Informationen und Zugang zum PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur